Aktuelles

Übertragung von Immobilien – Familienpool


Die Möglichkeiten bei der Übertragung von Immobilien:

Das Thema Immobilien hat eine große Bedeutung als Anlageinstrument. Die Übertragung von Grundbesitz im Erb- oder Schenkungsfall hat erhebliche zivil- und steuerrechtliche Gefahren.

 

Mit Beratung im Vorfeld können die Unsicherheiten beseitigt werden. Gerade bei Schenkungen innerhalb von Familien können Gestaltungen viele Vorteile bringen.

 

Der Artikel geht auf mögliche Gestaltungen ein und zeigt die verschiedenen Wege und Möglichkeiten auf.

 

 

  • Möglichkeit Nießbrauch:

 

Eine gängige Möglichkeit ist gegen Nießbrauch die Immobilien an die Kinder zu übertragen.  Das Eigentum wird auf die Kinder übertragen und Eltern behalten sich ein Nießbrauch oder Wohnrecht vor.

 

Nachteile bei der Form sind die fehlende Möglichkeit der Kinder das Grundstück zu veräußern. Steuerlich kann es zu Nachteilen kommen, da die Mieteinnahmen weiter bei den Eltern  versteuert werden. Die Eltern sind weiter im Recht die Immobilie zu nutzen, aber nicht mehr befugt über die Immobilie zu verfügen

 

 

  • Bruchteilsgemeinschaft

 

 

Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beteiligen Eltern ihre Kinder an ihren Grundstücken. Dabei entstehen ohne weitere Regelungen Bruchteilsgemeinschaften, welche mit einer Reihe von Nachteilen verbunden sind, z. B. die Bruchteilsübertragungen sind grunderwerbsteuerpflichtig und der Bruchteilseigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen. DIe Verwaltung einer Miteigentümergesellschaft ist komplizierter als bei einer Gesellschaft.

 

Um die Nachteile der vorgenannten Möglichkeiten zu reduzieren und das Immobilienvermögen langfristig an die Familie zu binden, ist es von Vorteil eine Familienpoolgesellschaft zu gründen. In der Gesellschaft können die Immobilien gebündelt eingebracht werden.

 

Im Gesellschaftsvertrag werden verschiedene rechtliche Aspekte geregelt, z.B. können Stimmrechte und Gewinnanteile unabhängig von der Kapitalanteilen geregelt werden. Familiengerechte Erbfolgeklauseln regeln die Steuerung der Anteilsnachfolge.

 

Die möglichen Rechtsformen eines Pools sind: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH& Co. KG, GmbH.

 

Alle Gesellschaftsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der GbR besteht eine fehlende Haftungsbeschränkung, dagegen hat die GmbH erweiterte Pflichten bei der Publizität und z.B. Pflichtmitgliedschaft in der IHK.

 

Die steuerlichen Aspekte sind ebenfalls unterschiedlich bei den verschiedenen Gesellschaftsformen und sind für den EInzelfall zu prüfen.

 

In einem Beratungsgespräch können wir Ihnen die Vor- und Nachteile der erwähnten Möglichkeiten im Datei darstellen und eine optimale Lösung anbieten.

Kontakt

Steuerberatung Flasnöcker

Köln-Worringen
Wiedenfelder Weg 8
50769 Köln

Tel: 0221 781008
Fax: 0221 781078

E-Mail schreiben

Mitgliedschaften

DATEV Steuerberaterkammer Köln Steuerberaterverband Köln