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Steuervorteile mit dem Elektroauto


Elektroauto zum halben Satz versteuern

Autos mit Elektromotor oder Plug-in-Hybrid-Antrieb fahren lokal geräusch- und emissionsfrei. Im Unterhalt sind sie meist günstiger als konventionell betriebene Fahrzeuge. Ob als Nutzfahrzeug oder Dienstwagen – für Firmen werden Elektroautos immer interessanter. Der hohe Anschaffungspreis ist aktuell meistens noch ein Hindernis.

Bei Unternehmern und Arbeitnehmern mit Dienstwagen ist die 1% – Regelung zur Versteuerung der privaten Nutzung bekannt. Für die geldwerten Vorteile ist monatlich 1%- Prozent des Listenpreises zu versteuern. Um die Nachfrage von Elektroautos zu steigern, hat der Bund nun eine Förderung beschlossen, die die Steuerlast senkt.

Der Bund greift der neuen Technologie mit umfangreichen Starthilfen unter die Arme:

  • Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre von der Steuer befreit.
  • Die Halbierung der Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil bei Dienstwagen.

Nur noch 0,5% des Listenpreises ist für die private Nutzung monatlich zu versteuern.Diese Maßnahme macht Elektroautos deutlich attraktiver. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten waren Elektroautos finanziell bisher eher unattraktiv für Unternehmer und Arbeitnehmer.

Für Firmen und Dienstwagen-Fahrer ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis im drei- bis vierstelligen Bereich.

Bei Fragen und Unterstützung zum Thema helfen wir Ihnen gerne weiter.

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