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Sofortmaßnahmen für Unternehmen


Wie verbessern Sie Ihre Liquidität in der Krise?

Sehr viele Unternehmen stellt die aktuelle Corona-Krise vor große Herausforderungen. Die Einnahmen sind weggebrochen, beziehungsweise die Tätigkeit kann derzeit nicht ausgeführt werden. Die Ausgaben bleiben weiter bestehen. Die Kosten für Mitarbeiter, Miete und weitere Fixkosten sind monatlich zu bezahlen. Dazu kommen die Ausgaben im privaten Bereich.

Wir möchten Ihnen verschiedene Maßnahmen vorstellen, damit Sie Ihre Liquidität verbessern können.

Maßnahme 1: Steuerzahlungen

Für das Kalenderjahr 2020 ist mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Dadurch sinkt der Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer.

Folgende Schritte können bei den Steuerzahlungen unternommen werden:

  1. Im ersten Schritt sind die Steuervorauszahlungen zu senken.
  2. In Nordrhein-Westfalen und manchen anderen Bundesländern kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf 0,00 EUR herabgesetzt werden.
  3. Ein weiterer Schritt ist die Stundung von fälligen Steuerzahlungen aus vergangenen Jahren. Die Steuerzahlungen werden bis zum Ende des Jahres 2020 gestundet. Damit wird der Zeitpunkt der Zahlung hinausgezögert und die Liquidität wird verbessert. Die Stundung gilt neben der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, auch für die Umsatzsteuer. Die Stundung ist zinsfrei.
  4. Von Vollstreckungsmaßnahmen bei überfälligen Steuerzahlungen soll ebenfalls verzichtet werden.

 

Maßnahme 2: Personalkosten

Die Aufträge sind weggefallen und damit die Mitarbeiter nicht mehr ausgelastet. Die Personalkosten können Sie reduzieren durch den Antrag auf Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung hat in der jetzigen Krise beschlossen, dass Unternehmen bereits bei einem Arbeitsausfall von 10% Kurzarbeitergeld beantragen können.

Hier finden Sie bei der Arbeitsagentur die wichtigsten Infos.

 

Maßnahme 3: Überprüfen Sie die Liquidität!

  1. Wie ist der Stand der Forderungen? Welche Leistungen können noch abrechnet werden?
    Sicher sind viele Kunden ebenfalls von der Corona-Krise betroffen, vielleicht gibt es Möglichkeiten mit Ratenzahlung bei betroffenen Unternehmen die Forderungen zu reduzieren. Versuchen Sie zeitnah sich mit dem Thema zu befassen und Ihrem Forderungsmanagement ein genaues Augenmerk zu geben.
  2. Wie hoch sind meine Fixkosten? Erstellen Sie eine Liste der monatlichen Fixkosten, damit Sie einen Überblick über die Kosten haben. Welche Kosten können eingespart werden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Kosten zu reduzieren oder mit den Lieferanten über eine Stundung zu sprechen.
  3. Liquiditätshilfen: Derzeit werden verschiedene Hilfen von den Banken zur Verfügung gestellt. Prüfen Sie bei Ihrer Hausbank nach, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Vielleicht kann über eine Ausweitung des Kontokorrents oder ein Darlehen die Liquidität verbessert werden.

Maßnahme 4: Unterstützung von Bund und Bundesländer

Mit verschiedenen Maßnahmenpaketen stellt der Bund und die Bundesländer Soforthilfen für betroffene Unternehmen zur Verfügung. Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Hilfsmaßnahmen.

 

Maßnahme 5: Kann ich mein Geschäftsmodell anpassen?

Manche Branchen sind durch angeordneten Schließungen vollständig zu erliegen gekommen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten das Geschäftsmodell kurzfristig zu ändern.

  • Zum Beispiel kann ein Restaurantbetrieb jetzt einen Lieferdienst anbieten.
  • Versuchen Sie Ihre Leistungen digital anzubieten.

Dadurch können Sie etwas Umsatz generieren.

 

Versuchen Sie in der Krise positiv und gesund zu bleiben.

Wir unterstützen Sie bei den verschiedenen Maßnahmen und helfen Ihnen die aktuelle schwierige wirtschaftliche Lage zu verbessern.

In unserer Beratung sprechen wir mit Ihnen über die weiteren Schritte.

Kontakt

Steuerberatung Flasnöcker

Köln-Worringen
Wiedenfelder Weg 8
50769 Köln

Tel: 0221 781008
Fax: 0221 781078

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