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Neue Corona – Unterstützung: Überbrückungshilfe


Überbrückungshilfe – Das neue Unterstützungspaket in der Coronakrise

Mit der Überbrückungshilfe sollen besonders stark durch die Coronakrise betroffene Unternehmen unterstützt werden. Insbesondere zählen dazu folgende Branchen:

– Veranstaltungslogistik
– Caterina
– Veranstaltung von Messen
– Schausteller
– Clubs und Bars
– Hotel und Gaststättengewerbe

Wir möchten Ihnen die wichtigsten Maßnahmen kurz erklären.

Bei Fragen und Unterstützung können Sie sich an uns wenden. Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren.

Ausgangspunkt:

Die Antragsberechtigung besteht für Unternehmen, welche in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen ihren Betrieb einstellen mussten. Den Antrag können auch Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe stellen.

Die Berechtigung wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Die Überbrückungshilfe ist für Fixkosten im Zeitraum Juni bis August 2020.

Wichtig: Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020.

Förderfähige Kosten:

Die förderfähigen Kosten müssen vertraglich begründet und nicht einseitig veränderbare Fixkosten sein. Dazu sind es Kosten, welche bereits vor dem 1. März 2020 begründet worden sind. Einmalig laufende Kosten sind in der Regel nicht förderfähig.

Ein Abschluss von Verträgen nach dem 1. März 2020 ist nicht förderfähig.

Folgende Kosten sind förderfähig:

1. Mieten und Pachten für Gebäude und Grundstücke. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig.
2. Weitere Mietkosten
3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
4. Leasingkosten
5. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen oder gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
6. Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
7. Grundsteuern
8. Betriebliche Lizenzgebühren
9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
10. Kosten für Steuerberater, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen
11. Kosten für Auszubildende
12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10% der Fixkosten der Ziffer 1-10 gefördert.
KEINE Lebenshaltungskosten oder Unternehmerlohn sind förderfähig.
13. Bei Reisebüros sind die Provisionen, welche Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, den Fixkosten gleichgestellt

 

Art der Förderung

Folgende prozentualen Anteil erstattet die Überbrückungshilfe:

– 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
– 50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
– 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50%
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Existenzgründer: Sind die Unternehmen nach dem Juni 2019 gegründet worden, dann sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Liegt ein Umsatz in Höhe von wenigstens 60% des Umsatzes des Vorjahresmonats vor, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.

Zu viel gezahlte Förderung ist zurückzuzahlen.

Die gezahlten Beiträge im Rahmen der Überbrückungshilfe sind als Einnahmen zu versteuern.

 

Förderhöhe:

Die Förderung ist unterteilt in Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte.

– Unternehmen bis 5 Beschäftigte = Max. Erstattung 9.000 EUR für drei Monate
– Unternehmen bis 10 Beschäftigte = Max. Erstattung 15.000 EUR für drei Monate

Liegen die erstattungsfähigen Fixkosten doppelt zu hoch, wie der maximale Erstattungsbetrag. Dann liegt ein Ausnahmefall vor.

Hierbei kann der Unternehmer eine weitere Förderung erhalten:
– Umsatzausfall zwischen 40-70% = 40% der nicht berücksichtigten Fixkosten werden erstattet.
– Umsatzausfall über 70%: = 60% der nicht berücksichtigten Fixkosten werden erstattet.

Die maximale Höhe für die drei Monate beträgt 150.000 EUR.

 

Laufzeit:

Das Program läuft in den Monaten Juni bis August 2020. Ein Zuschuss ist maximal über 3 Monate möglich.

Nachweise:

Für die Antragstellung sind folgende Nachweise zu erbringen.

– Anzahl der Mitarbeiter: Es zählt die Beschäftigtenzahl zum 29.02.2020.

 

 

ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt in 2 Stufen:

I. Stufe

1. UMSATZ: Prüfung des Umsatzeinbruches April und Mai 2020
a. Prognose Umsatz für den Förderzeitraum

2. FIXKOSTEN: Schätzung der voraussichtlichen Fixkosten

II. Stufe

1. UMSATZ: endgültige Umsatzzahlen liegen vor, ist der Umsatzeinbruch von 60% nicht gegeben => Rückzahlung von Bereiches ausgezahlten Zuschüssen
2. FIXKOSTEN: Angabe der endgültigen Fixkosten => Rückzahlung von zuviel gezahlten Zuschüssen, bzw. weitere Erstattung.

Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater.

Wir beraten Sie bei der Antragstellung. Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder rufen Sie uns an.

Kontakt

Steuerberatung Flasnöcker

Köln-Worringen
Wiedenfelder Weg 8
50769 Köln

Tel: 0221 781008
Fax: 0221 781078

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