Was ändert sich im neuen Jahr? Steuerliche Vorteile und Neuigkeiten für 2021
Was ändert sich im neuen Jahr? – Steuerliche Vorteile und Neuigkeiten für 2021 –
Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag über wichtige Änderungen und Neuigkeiten für das Kalenderjahr 2021 informieren.
Einkommensteuererklärung 2020:
Durch die Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer in 2020 Kurzarbeitergeld erhalten. Damit besteht für alle Arbeitnehmer die Pflicht zu Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Die Pflicht entfällt, wenn das Kurzarbeitergeld in 2020 unter 410,00 EUR war.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
Steuerliche Vorteile ab 2021:
Im neuen Kalenderjahr kommt es zu verschiedenen Änderungen. Einige davon bringen Ihnen monatlich einen finanziellen Vorteil. Bei Fragen zu den Themen können Sie sich an uns wenden.
Wir stellen Ihnen die Vorteile vor, welche bares Geld für Sie sind:
- Wegfall Soli:
Für viele Arbeitnehmer verschwindet der Solidaritätszuschlag aus der Gehaltsabrechnung. Der Soli wird für den Großteil der Einkommen abgeschafft. Für Familien mit zwei Kindern entsteht eine Entlastung bis zu einem Jahresbruttolohn von 151.000,00 EUR. Alleinstehende sind bis zu einem Jahresbruttolohn von 73.000,00 EUR befreit. - Pendlerpauschale:
Im neuen Jahr ändert sich die Berechnung der Pendlerpauschale. Ab dem 21. Kilometer können künftig 35 Cent geltend gemacht werden. Bei Entfernungen bis 20 Kilometer bleibt es bei den bisherigen 30 Cent je Kilometer. - Kindergeld und Kinderfreibetrag:
Das Kindergeld wird um 15 EUR erhöht und damit steigt es für die ersten beiden Kinder auf 219 EUR und für das dritte Kind auf 225 EUR. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls auf 8388 EUR angepasst. - Homeoffice Regelung:
Während der Corona Pandemie steigt die Arbeit von Zuhause und dadurch steigen die Kosten für Strom, Heizung oder Telefon. Das Homeoffice wird mit einer Pauschale von 5 EUR pro Tag, max. 600 EUR im Jahr gefördert.