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Wichtig für ALLE Immobilienbesitzer


Grundsteuererklärung vom Experten:

EASY und DIGITAL!

 

Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Ungefähr 35 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland in den nächsten Jahren neu bewertet werden, damit die Reform ab dem Jahr 2025 umgesetzt werden kann. Mit EASYGrundsteuer stellen wir Ihnen als kompetente Steuerberater eine Möglichkeit zur Verfügung, die Grundsteuererklärung EASY und DIGITAL durchzuführen!

 

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuerarten. Erhoben wird diese Substanzsteuer von den Kommunen, die damit kommunale Aufgaben wie den Straßenbau oder die Sanierung von Schulen finanzieren. Mit einem jährlichen Gesamtaufkommen von ungefähr 15 Milliarden Euro ist diese Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Die Steuer wird von den Eigentümern bezahlt und kann im Falle einer Vermietung mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

 

Bezugsgröße für die Ermittlung der Steuerhöhe ist das Eigentum an Grundbesitz sowie Erbbaurechte und die Bebauung auf den betreffenden Grundstücken. Bislang unterscheidet das Finanzamt in eine Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und eine Grundsteuer B für bebaute Grundstücke. Mit der Grundsteuerreform wird eine dritte Kategorie, die Grundsteuer C, für unbebaute Grundstücke eingeführt.

 

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt hatte, war der Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. Die Grundsteuerreform wurde im Juni 2018 von der Bundesregierung beschlossen. Ziel der Reform ist eine verfassungskonforme Regelung der Steuer, die sicherstellt, dass den Kommunen diese wichtige Einnahmequelle erhalten bleibt. Doch weshalb wurde diese Reform vom Verfassungsgericht angemahnt?

 

Das Bundesverfassungsgericht bemängelte die ungleiche Behandlung gleichartiger Grundstücke. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot, das im Grundgesetz verankert ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2019 die Neuregelung zu erarbeiten. Bis Ende 2024 wird die Steuer übergangsweise unverändert erhoben. Ab dem 01. Januar 2025 wird die Grundsteuerreform auch praktisch umgesetzt.

 

Bisher orientiert sich die Berechnung der Steuern am Einheitswert, der für Grundstücke in den alten Bundesländern auf dem Grundstückswert von 1964 und für Grundstücke in den neuen Bundesländern sogar auf noch älteren Grundstückwerten aus dem Jahr 1935 basiert. Die Einheitswerte werden zuerst mit der Steuermesszahl und dann mit dem Hebesatz multipliziert. Während die Steuermesszahl einheitlich von der Bundesregierung festgelegt wird, können die Kommunen den Hebesatz selbständig festlegen. Strukturschwache Kommunen fördern mit niedrigen Hebesätzen die Ansiedlung von Unternehmen und Bürgern.

 

Die Grundstückswerte entwickelten sich jedoch unbestritten seit 1935 bzw. 1964 extrem unterschiedlich. Das führte wiederum zur steuerlichen Ungleichbehandlung, denn die Grundsteuerzahlungen haben sich vom tatsächlichen Grundstückswert entkoppelt. In der Praxis ergeben sich extrem unterschiedliche Grundsteuerberechnungen für Immobilien, die nicht nur vergleichbar sind, sondern sich außerdem sogar in benachbarter Lage befinden.

 

Wann wird die Reform wirksam?

 

Der Zeitplan sieht vor, dass die Behörden nach dem Inkrafttreten der Reform fünf Jahre Zeit haben, um die Grundstückswerte neu zu berechnen. Diese Werte bilden die Bezugsgröße für die Neubemessung der Grundsteuer, welche ab 01. Januar 2025 an die Kommune zu bezahlen ist. Zum 01. Januar 2022 erfolgt bereits eine erste Hauptfeststellung der neuen Werte. Grundstückseigentümer müssen bis zum 30. Juni 2022 eine „Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte“ abgeben. Für Eigentümer steigt damit der Aufwand und der Bedarf, sich von einem erfahrenen Steuerberater unterstützen zu lassen.

 

Wie wird zukünftig die Grundsteuer berechnet?

 

Es ist noch nicht möglich, derzeit verlässliche Aussagen über die neu berechnete Steuer zu treffen. Zunächst müssen die Grundstückswerte und die statistischen Miethöhen neu ermittelt werden. An der dreistufigen Berechnung ändert sich nichts und die Steuer orientiert sich auch in Zukunft am Grundstückswert. Der Grundstückswert wird weiterhin mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert. Wie hoch dieser Wert des Grundbesitzes ist, berechnet sich künftig aus dem Bodenrichtwert und einer statistisch berechneten Nettokaltmiete. Weitere Einflussfaktoren sind die Immobilienart, die Grundstücksfläche und das Alter der Gebäude. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Alle Faktoren, die den Grundstückswert beeinflussen, sind im System BORIS einsehbar. Um die Wertsteigerungen seit 1935 oder 1964 auszugleichen, wird die Steuermesszahl erheblich reduziert. Für Wohngesellschaften, die günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, ist ein zusätzlicher Abschlag von 25 Prozent bei der Steuermesszahl geplant. Im nächsten Schritt sind die Kommunen gefordert. Kommt es aufgrund der vorherigen Reformschritte zu erheblichen Verwerfungen, sollen diese über die Veränderung des Hebesatzes ausgeglichen werden.

 

Was müssen Grundstückseigentümer beachten?

 

Die Reform soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu Mehrbelastungen bei den Eigentümern führen und deshalb aufkommensneutral erfolgen. Dieses Ziel wird durch die drastische Senkung der Steuermesszahl erreicht und dadurch, dass die Kommunen ihre Hebesätze anpassen, um die Bürger vor Mehrbelastungen zu bewahren.

Es ist dennoch zu erwarten, dass sich Änderungen im Steuerbescheid ergeben, da die vom Bundesverfassungsgericht bemängelte Ungleichbehandlung ansonsten bestehen bliebe. Mit höheren Steuern müssen vor allem Eigentümer von Grundbesitz in begehrten Wohnlagen rechnen. Weil die Steuern umlagefähige Betriebskosten sind, wird die Steuererhöhung auch Mieter in den bevorzugten Stadtteilen der Ballungsgebiete treffen.

 

Grundsteuererklärung vom Steuerberater – Nachteile der Reform vermeiden

 

Die Reform verlangt eine Neubewertung des Grundbesitzes und dementsprechend eine gesonderte Grundsteuererklärung. Wenden Sie sich an einen zuverlässigen Steuerberater, der sich mit den Details der Grundsteuerreform bestens auskennt und die Bewertung Ihrer Immobilie korrekt vornimmt. Die Bundesregierung plant komplexe Modelle, bei denen Wertkomponenten berücksichtigt werden müssen. Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung von einem Profi erledigen lassen, vermeiden Sie Nachteile. Erstens sorgt der Steuerberater dafür, dass der Grundstückswert nicht zu hoch angesetzt wird und zweitens stellt der Experte sicher, dass die Grundsteuererklärung der Überprüfung durch die Finanzbehörden standhält.

 

EASYGrundsteuer ist ein Angebot, mit dem Sie eine Grundsteuererklärung vom Profi erhalten und selbst nur wenige Angaben machen müssen. Es ist unser Ziel, Ihnen das Leben zu erleichtern und Sie vor finanziellen und rechtlichen Nachteilen zu bewahren. Setzen Sie auf die Zusammenarbeit mit Experten und sparen Sie mit EASYGrundsteuer Zeit, Geld und Nerven!

 

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